Ergebnis des Sonderministerrats
Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert, besonders durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Gleichzeitig sehen wir eine Zunahme neuer und vielfältiger Bedrohungen – von hybriden Angriffen und Cyberbedrohungen über Angriffe auf kritische Infrastruktur bis hin zu neuen Herausforderungen im Bereich der Krisen- und Katastrophenvorsorge.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass Österreich seine Fähigkeiten zur Eigenvorsorge und zum Schutz der Bevölkerung wieder stärker selbst in die Hand nehmen muss.
Eckpunkte der Wehrdienst-Reform
- Verbesserungen für Grundwehrdiener: Die finanzielle Vergütung für Grundwehrdiener wird auf 1.000 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden Urlaubstage eingeführt.
- Verpflichtende Milizübungen: Der Wehrdienst wird durch verpflichtende Milizübungen um insgesamt drei Monate verlängert. Unmittelbar nach dem Kern-Grundwehrdienst finden verpflichtende Truppenübungen statt. Darüber hinaus sind innerhalb von zehn Jahren weitere Milizübungen zu absolvieren. Dieses Modell entspricht dem von der Wehrdienstkommission vorgeschlagenen Stufenmodell.
- Neuregelung des Zivildienstes: Ab 1. Jänner 2027 besteht die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig um zwei Monate zu verlängern. Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten wird wissenschaftlich evaluiert, aus welchen Gründen sich junge Männer für den Wehr- oder Zivildienst entscheiden.
- Wehrdienst-Garantie ab 2028: Ab dem Jahr 2028 greift die sogenannte "Wehrdienst-Garantie". Unterschreitet die jährliche Zahl der Grundwehrdiener die Zahl von 15.000 um mehr als 7,5 Prozent, wird der Zivildienst ab dem darauffolgenden Jahr dauerhaft verpflichtend um zwei Monate verlängert (9+2). Die zusätzlichen zwei Monate werden – im Einvernehmen mit der jeweiligen Einrichtung – in derselben Einrichtung geleistet und können zeitlich flexibel absolviert werden.
Weiteres Vorgehen: Die Koalitionsparteien wollen nun Gespräche mit den Oppositionsparteien führen, um die für die Umsetzung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament zu erreichen. Ziel ist das Inkrafttreten der Wehrdienst-Reform mit 1. Jänner 2027.