Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert, besonders durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Gleichzeitig sehen wir eine Zunahme neuer und vielfältiger Bedrohungen – von hybriden Angriffen und Cyberbedrohungen über Angriffe auf kritische Infrastruktur bis hin zu neuen Herausforderungen im Bereich der Krisen- und Katastrophenvorsorge.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass Österreich seine Fähigkeiten zur Eigenvorsorge und zum Schutz der Bevölkerung wieder stärker selbst in die Hand nehmen muss.
Eckpunkte der Wehrdienst-Reform
- Verbesserungen für Grundwehrdiener: Die finanzielle Vergütung für Grundwehrdiener wird auf 1.000 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden Urlaubstage eingeführt.
- Verpflichtende Milizübungen: Der Wehrdienst wird durch verpflichtende Milizübungen um insgesamt drei Monate verlängert. Unmittelbar nach dem Kern-Grundwehrdienst finden verpflichtende Truppenübungen statt. Darüber hinaus sind innerhalb von zehn Jahren weitere Milizübungen zu absolvieren. Dieses Modell entspricht dem von der Wehrdienstkommission vorgeschlagenen Stufenmodell.
- Neuregelung des Zivildienstes: Ab 1. Jänner 2027 besteht die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig um zwei Monate zu verlängern. Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten wird wissenschaftlich evaluiert, aus welchen Gründen sich junge Männer für den Wehr- oder Zivildienst entscheiden.
- Wehrdienst-Garantie ab 2028: Ab dem Jahr 2028 greift die sogenannte "Wehrdienst-Garantie". Unterschreitet die jährliche Zahl der Grundwehrdiener die Zahl von 15.000 um mehr als 7,5 Prozent, wird der Zivildienst ab dem darauffolgenden Jahr dauerhaft verpflichtend um zwei Monate verlängert (9+2). Die zusätzlichen zwei Monate werden – im Einvernehmen mit der jeweiligen Einrichtung – in derselben Einrichtung geleistet und können zeitlich flexibel absolviert werden.
Begleitmaßnahmen zur Wehrdienst-Reform
- Jährliche gesamtstaatliche Zivilschutz-Großübung: Bundesheer, Zivildienstleistende, Blaulichtorganisationen und Zivilschutzeinrichtungen führen jährlich gemeinsame Übungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene durch. Geübt werden unter anderem Szenarien wie Blackout, Hochwasser oder militärische Bedrohungen.
- Einführung einer „Österreichwoche“ im Rahmen der Stellung: Alle Grundwehrdiener, Zivildienstpflichtigen, nicht zum Wehrdienst tauglichen jungen Männer sowie Frauen auf freiwilliger Basis absolvieren einen gemeinsamen Lehrgang. Im Mittelpunkt stehen die geistige Landesverteidigung, die Vermittlung demokratischer Werte, gesellschaftliche Verantwortung, Krisenvorsorge sowie ein gemeinsames Verständnis von Sicherheit. Die Durchführung erfolgt mit Unterstützung kompetenter Partner, etwa der Demokratiewerkstatt. Im Zuge der Reform wird die Stellung insgesamt evaluiert, digitalisiert und attraktiver gestaltet. Die Tauglichkeitskriterien sollen mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Zahl der Tauglichen zu erhöhen. Langfristig soll die Stellung zu einer Gesundheitsstraße für den gesamten Bevölkerungsjahrgang ausgebaut werden – für Frauen auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus wird die Stellung weiter digitalisiert.
- Attraktivierung des Grundwehrdienstes: Der Grundwehrdienst wird durch eine qualitative Weiterentwicklung der Ausbildung, die Reduktion von Stehzeiten und systemfremden Tätigkeiten sowie den Ausbau von Qualifikationen mit Mehrwert für Beruf und Gesellschaft weiter verbessert.
- Modernisierung des Milizdienstes: Der Milizdienst wird durch modernisierte bürokratische Abläufe, den Abbau von Hürden sowie eine bessere Anerkennung der im Milizdienst erworbenen Qualifikationen weiterentwickelt. Darüber hinaus sind Verbesserungen für Milizunteroffiziere und deren Ausbildung vorgesehen.
- Weiterentwicklung des Zivildienstes: Die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Aus- und Fortbildung von Zivildienstleistenden werden verbessert. Gemeinsam mit den Ländern sollen zusätzliche Qualifikationen vermittelt werden, um den qualifizierten Einsatz weiter auszubauen. Gleichzeitig werden die Attraktivität des Zivildienstes für Zivildienstleistende und Einsatzorganisationen sowie ein gerechtes und faires Anerkennungsregime gestärkt.
- Anerkennung vorhandener Qualifikationen: Bereits vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten von Grundwehrdienern, Milizsoldaten und Zivildienstleistenden werden evaluiert und künftig besser anerkannt beziehungsweise angerechnet. Zusätzlich sollen während des Dienstes weitere Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
- Mehr Planbarkeit für die Miliz: Wehrpflichtige des Milizstandes sollen künftig bereits vier Jahre im Voraus wissen, wann ihre Milizübungen stattfinden.
- Reform des außerordentlichen Zivildienstes: Ehemalige Zivildienstleistende sollen im Fall der militärischen Landesverteidigung sowie bei Krisen- und Katastrophenfällen rascher aktiviert werden können.
- Dienst für Österreich attraktiver für Frauen: Der Dienst für Österreich soll Frauen offenstehen und bestehende Hürden sollen abgebaut werden. Zudem wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit Maßnahmen zur Attraktivierung des Bundesheeres eingeleitet. Ziel ist ein attraktives, inklusives und chancengerechtes Österreichisches Bundesheer als Beitrag zu einer gleichberechtigten Gesellschaft.
- Berichterstattung über die Umsetzung: Künftig wird im Landesverteidigungsbericht regelmäßig über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen berichtet.
Weiteres Vorgehen
Die Koalitionsparteien wollen nun Gespräche mit den Oppositionsparteien führen, um die für die Umsetzung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament zu erreichen. Ziel ist das Inkrafttreten der Wehrdienst-Reform mit 1. Jänner 2027.